
INFORMATIONEN FÜR SECONDSTORYDRESS-VERKÄUFER
Wer sind die Secondstorydresses?
Die Secondstorydresses sind eine Ergänzung zum Mietsortiment der Storytellerdresses. Wenn eine Kundin lieber ein Kleid kaufen möchte oder bei den Mietkleidern nicht fündig geworden ist, kommen die Secondstorydresses zum Zug.
Das sind Kleider, welche die vorgängige Besitzerin in die Obhut der Storytellerdresses gegeben hat und darüber verkauft werden, um so eine zweite Geschichte erzählen zu können.
Fragen & Antworten für Verkäufer
Wie kann ich mein Abendkleid verkaufen?
Ganz einfach: schreibe mir eine Mail mit den Informationen des Kleides (Grösse, Verkaufspreis, Bild) an info@storytellerdresses.com. Wenn das Kleid ins Sortiment passt, bekommst innerhalb von ca. 5 Tagen eine Antwort sowie den dazugehörigen Vertrag zwischen Kommissionärin und Kommitterin.
Darf ich das Zubehör zum Kleid auch verkaufen?
Wenn du Zubehör wie z.B. Handtasche, Stola usw. hast, kannst du das unten im Mail ebenfalls angeben. Das Zubehör wird dann allerdings zum Verkaufspreis des Kleides dazu gerechnet.
Kann ich mein Brautkleid auch bei den Storytellerdresses verkaufen?
Nein. Bei den Secondstorydresses findet man ausschliesslich Abend- und Cocktailkleider.
Grund dafür ist, dass es sehr viele tolle Secondhand Geschäfter gibt, welche sich auf den Verkauf von ausschliesslich Brautmode spezialisiert haben – und das überlasse ich auch denen 🙂 Falls du Adressen brauchst, kannst du mich gerne kontaktieren.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich das Kleid zu den Storytellerdresses bringe?
Es gibt zig Plattformen, wo man Abendkleider von Privatpersonen abkaufen kann. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass man die Kleider nicht probieren kann bzw kein ganzes Sortiment zur Auswahl hat.
Das ist bei den Secondstorydresses anders. Alle Kleider werden ausgestellt und die Kundin darf sie probieren.
Das heisst: du musst dich um nichts kümmern und nur warten, bis dein Kleid eine neue Trägerin gefunden hat.
Was verdiene ich dabei?
Das Kleid wird von den Storytellerdresses nicht abgekauft, es wird lediglich im Showroom der Storytellerdresses präsentiert und so verkauft.
60% des von dir definierten Verkaufspreises erhältst du, die anderen 40% gehören den Storytellerdresses.
Wenn das Kleid innerhalb 1 Jahr nicht verkauft wird, kannst du es wieder zurück nehmen.
Wie wird der Verkaufspreis definiert?
Den Verkaufspreis darfst du selbst definieren. Eine Kundin entscheidet sich für ihr Kleid entweder, weil es genau ihr Traumkleid ist oder aber, weil der Preis für sie stimmt. Somit ist es wichtig, den Preis attraktiv zu gestalten, damit das Secondstorydress auch verkauft wird.
Wie lauten die genauen Vertragsbedingungen?
Rechte und Pflichten zwischen Kommittentin und Kommissionärin
- Von Eingang des Vertrages überlässt die Kommittentin ihr Kleid in Kommission, zum Zweck des Verkaufs an Dritte, für 12 Monate.
- Storytellerdresses behält das Kleid während dieser Zeit in den Verkaufsräumlichkeiten und bietet es Dritten direkt vor Ort und online über www.storytellerdresses.com zum Kauf an.
- Der Verkaufspreis wird von der Kommittentin bestimmt. Storytellerdresses weicht von diesem Preis nicht ohne mündliche oder schriftliche Einwilligung der Kommittentin ab.
Der Verkaufspreis wird in CHF angegeben. - Die Accessoires, welche mit dem Kleid abgegeben werden, sind im Verkaufspreis des Kleides enthalten und werden nicht separat abgerechnet / verkauft (z.B. Stola, Schleier, usw.).
- Das Kleid muss gereinigt & ohne Schäden abgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Kommittentin 50Fr. Für Reinigung / Reparaturarbeiten in Rechnung gestellt.
- Bei einem Verkauf des Kleides wird die Kommittentin per Mail benachrichtig und erhält 60% des Verkaufsbetrags innerhalb von 30 Tagen auf ihr Konto überwiesen. Die restlichen 40% des Verkaufspreises gehören Storytellerdresses.
Kontoänderungen müssen zeitnah gemeldet werden. - Findet die Kommittentin während den vereinbarten 12 Monate, in denen das Kleid sich in den Verkäufsräumlichkeiten der Storytellerdresses befindet, aus eigenem Antrieb privat eine Käuferin für das Kleid, so muss die Kommittentin die potentielle Käuferin an Storytellerdresses weiterleiten. Wenn es zum Verkauf des Kleides der Kommittentin kommt, beträgt die Provision 20% anstatt der in Ziffer 5 aufgeführten 40%.
- Kann das Kleid innerhalb der 12 Monate nicht verkauft werden, nimmt Storytellerdresses Kontakt mit der Kommittentin auf. Diese muss dann das Kleid entweder im Showroom abholen oder bezahlt die Kosten für den Rückversand (Verpackung und Porto) im Voraus.
- Kann Storytellerdresses die Kommittentin nach der vereinbarten Frist von 12 Monaten wegen Adress-, oder Telefonänderungen nicht mehr erreichen, hat die Kommittentin eine Frist von 3 Monaten, sich bei Storytellerdresses zu melden. Meldet sie sich nicht, geht das Kleid in den Besitz von Storytellerdresses über.
Dasselbe gilt für die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Kommissionssumme oder bei nicht Abholung oder nicht Bezahlen der Versandgebühren. - Storytellerdresses hat die Pflicht, das Kleid für die vereinbarten 12 Monate zu im Showroom auszustellen, die Betreuung potentieller Kundinnen zu übernehmen, die Einhaltung des vereinbarten Verkaufspreises sowie die Auszahlung des Verkaufspreises abzüglich der vereinbarten Provision an die Kommittentin innerhalb von 30 Tagen auszuführen.
- Die Kommittentin bleibt, bis zum Verkauf an eine Dritte, Eigentümerin des Kleides.
- Storytellerdresses versichert das Kommissionsgut ist gegen Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl.
- Storytellerdresses verpflichtet sich, sorgsam mit der ihr zur Verfügung gestellten Kommissionsware umzugehen. Schäden und Verschmutzungen die trotz sachgemässer Lagerung und durch die Anprobe entstehen, sind von einer Haftung ausgeschlossen.
- Ansonsten gelten die Bestimmungen über die Kommission gemäss OR Art. 425ff.
Meine Frage wurde nicht beantwortet, was nun?
Du kannst mir sehr gerne jeder Zeit weitere Fragen per Mail an info@storytellerdresses.com oder aber auch per Instagram @storytellerdresses zukommen lassen.